Rechtsprechung
   BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4492
BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84 (https://dejure.org/1985,4492)
BSG, Entscheidung vom 08.03.1985 - 11a RA 59/84 (https://dejure.org/1985,4492)
BSG, Entscheidung vom 08. März 1985 - 11a RA 59/84 (https://dejure.org/1985,4492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - Formgerechte Revisionsbegründung - Materiellrechtliche Rügen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 700
  • NVwZ 1986, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.01.1977 - I R 134/76

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Verweisung auf Literaturstelle - Keine

    Auszug aus BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84
    So betrachtet muß die Begründung nicht nur erkennen lassen, daß der Prozeßbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision überprüft und die Rechtslage darauf- hin genau durchdacht hat, sondern die Begründung muß auch sichtbar machen, aus welchen Gründen die Vorentscheidung angegriffen wird und ihre Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 80/67

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Mindestanforderungen - Rechtsmittelführer -

    Auszug aus BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84
    So betrachtet muß die Begründung nicht nur erkennen lassen, daß der Prozeßbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision überprüft und die Rechtslage darauf- hin genau durchdacht hat, sondern die Begründung muß auch sichtbar machen, aus welchen Gründen die Vorentscheidung angegriffen wird und ihre Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BFH, 08.03.1967 - I R 185/66
    Auszug aus BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84
    So betrachtet muß die Begründung nicht nur erkennen lassen, daß der Prozeßbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision überprüft und die Rechtslage darauf- hin genau durchdacht hat, sondern die Begründung muß auch sichtbar machen, aus welchen Gründen die Vorentscheidung angegriffen wird und ihre Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Es ist vielmehr für den vom Berufungsgericht als unzulässig angesehenen Teil des Rechtsstreits bzw. des Rechtsmittels eine eigenständige Revisionsbegründung und die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm zu verlangen (so schon BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, zu C I der Gründe; ferner BSG Urteil vom 8. März 1985 - 12 RK 63/84 - MDR 1985, 700).
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R

    Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen

    Damit entspricht die Begründung - trotz der weitgehenden Wiederholung der Argumentation des dem Kläger günstigen erstinstanzlichen Urteils - noch den von der Rechtssprechung für eine hinreichende Revisionsbegründung entwickelten Grundsätzen, wonach die Gründe, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen, darzulegen sind und dabei mit rechtlichen Erwägungen, die sich auf die entsprechende Vorschrift beziehen, darzutun ist, warum eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl BSG Beschlüsse vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - SozR 1500 § 164 Nr. 12 und vom 8. März 1985 - 11a RA 59/84 - SozR 1500 § 164 Nr. 25; Urteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 11).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 292/97

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen

    Die vom Kläger allein erhobene Sachrüge genügt als Begründung nicht (vgl. BSG MDR 1985, 700; MünchKomm ZPO/Walchshöfer § 554 Rdn. 20; Zöller/Gummer, ZPO, § 554 Rdn. 13).
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 66/85
    Zu den dort genannten Erfordernissen treten weitere hinzu, die sich allgemein aus der Pflicht zur Begründung und im besonderen aus dem Sinn und Zweck der nur durch den Prozeßbevollmächtigten iS des § 166 SGG vornehmbaren Revisionsbegründung ergeben (vgl BSG 16.12.1981 11 RA 86/80 = SozR 1500 § 164 Nr. 20, BSG 8.3.1985 11a RA 59/84 = SozR 1500 § 164 Nr. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht